FAQ zur Nordischen Zeitung und zur Artgemeinschaft
Was ist die Artgemeinschaft?
Welche Möglichkeiten gibt es, an der Gemeinschaft teilzuhaben?
Was ist das kennzeichnende Symbol der Artgemeinschaft?
Wie wird man Mitglied?
Wie erhalte ich eine Einladung zu den Gemeinschaftstagen?
Welche religiösen Pflichten hat der Gläubige?
Wie wird die Artgemeinschaft finanziert?
Wie erhalte ich die Nordische Zeitung?
Sind die gedruckte Ausgabe und das Online-Angebot der NZ identisch?
Warum bekomme ich auf meine Anfragen bzgl. Abo oder Mitgliedsstatus keine Antwort
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Die Gemeinschaftstage der Artgemeinschaft, so auch das Julfest, sind keine öffentliche
Veranstaltung, zu der jeder kommen kann, der Lust hat.
Die Tage werden von der Gemeinschaft für die Mitglieder der Gemeinschaft ausgerichtet.
Darunter fallen alle Personen, die entweder
- Mitglied der Artgemeinschaft - Germanischen Glaubensgemeinschaft e.V. sind, oder
- Förderer der Artgemeinschaft, oder
- Abonnent der Nordischen Zeitung
Wir können und wollen keine Veranstaltung für jedermann ausrichten.
Wir gehen davon aus, daß Menschen, die an unserer Gemeinschaft interessiert sind, sich zunächst für ein Abonnement der
Nordischen Zeitung entschließen können. Dieses Abonnement kostet lediglich Euro 18,- im Jahr. Damit erhält er automatisch
auch Einladungen zu unseren Gemeinschaftsveranstaltungen.
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Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. ist die größte heidnische Gemeinschaft Deutschlands (dazu noch Mitglieder in anderen germanischen Völkern) mit tiefreichenden Wurzeln.
Sie wurde 1951 gegründet und vereinigte sich 1965 mit der Nordischen Glaubensgemeinschaft e.V., die 1927 gegründet worden war und sich 1954 in Nordisch-religiöse Gemeinschaft unbenannt hatte. Mit den bereits 1924 gegründeten Nordungen fand 1983 die Vereinigung statt. In der Artgemeinschaft wird ferner ds Gedankengut der 1913 von Ludwig Fahrenkrog gegründeten Germanischen Glaubensgemeinschaft (GGG) fortgeführt und weiterentwickelt, nachdem diese 1957 ihre Tätigkeit eingestellt hatte, im Vereinsregister gelöscht wurde, und die Reste ihrer aktiven Mitglieder zur Artgemeinschaft bzw. Nordisch-religiösen Gemeinschaft gekommen waren.
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Sie haben drei Möglichkeiten, mit uns in Verbindung zu bleiben, wozu Sie
bitte den Vordruck in diesem Band
verwenden. verwenden:
- Die am wenigsten verpflichtende ist, daß Sie die NORDISCHE ZEITUNG für 18,-
€ einschließlich Versand jährlich bestellen.
- Wenn Sie auch zu Tagungen eingeladen und über die gemeinschaftsinneren
Angelegenheiten im Bild sein wollen, aber nicht aus einer Bekenntnis- oder
anderen Religionsgemeinschaft austreten oder sich noch nicht neu binden möchten,
können Sie FÖRDERER werden. Als Förderer bezahlen Sie einen Beitrag nach
Selbsteinschätzung, mindestens aber 55,-€ im Jahr, worin der kostenlose Bezug
der Nordischen Zeitung, unseres Gefährtschaftsbriefes und unserer Flugblätter,
ferner der Neuerscheinungen der „Schriftenreihe der Artgemeinschaft" enthalten
ist.
- Wenn Sie keiner Bekenntnis- oder Religionsgemeinschaft angehören und sich
neu binden wollen, das Artbekenntnis und das Sittengesetz unserer Art voll bejahen sowie überwiegend
nordisch-fälische Menschenart verkörpern, können Sie Antrag auf Aufnahme als MITGLIED in die Artgemeinschaft
stellen. Sie zahlen einen Monatsbeitrag (nach Selbsteinschätzung) in Höhe von
mindestens l % des Nettoeinkommens. Mindestbeitrag ist ein Betrag von 5,- € je
Monat. Im Mitgliedsbeitrag eingeschlossen ist die kostenlose Lieferung der
Nordischen Zeitung und des Gefährtschaftsbriefes, unserer Mitteilungen und
Flugblätter, von Neuerscheinungen der „Schriftenreihe der Artgemeinschaft" und der Reihe „Werden
und Wesen der Artreligion". Die Mitglieder der Artgemeinschaft sind
gleichzeitig Mitglied im Familienwerk, das einen
Familienlastenausgleich erstrebt, Beitrag: gestaffelt (von € 0,- bei drei
Kindern bis € 95,- bei kinderlos jährlich, Ermäßigung möglich). Mit Eingang
Ihres Antrages auf Auf- nahme werden Sie zunächst im Regelfall ein Jahr als
Anwärter bis zur endgültigen Entscheidung über Ihre Mitgliedschaft geführt und
haben in dieser Zeit bereits die Beiträge zu zahlen, erhalten andererseits die
für Mitglieder bestimmten Leistungen mit Ausnahme der Mitteilungen. Die
Entscheidung über Ihre Aufnahme fällt im Regelfall erst, nachdem Sie einen
unserer Gemeinschaftstage besucht haben, und sowohl Sie als auch wir feststellen
konnten, ob wir zueinander gehören. Wenn Sie aufgenommen wurden, haben Sie eine
einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 30,- € zu zahlen, wofür Sie die
Mitgliedsnadel, nach unserer Wahl einige noch lieferbare Schriften aus unseren
Schriftenreihen und einen früheren Jahrgang der Nordischen Zeitung
erhalten.
Bitte beachten Sie, daß Mitglieds- und Aboanträge
schriftlich an die Artgemeinschaft
e.V. gerichtet werden müssen.
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Das Symbol der Artgemeinschaft als Verein ist die Irminsul. Allerdings braucht das nordisch-germanische Heidentum an sich kein einheitliches Symbol. Irminsul, Thorshammer, Radkreuz, Sonnenrad und viele andere mehr sind nur eine kleine Auswahl heiliger Zeichen, von denen es im Heidentum eine grosse Anzahl gibt. Ihre Entstehung geht auf Erkenntnisse und Erfahrungen unserer Ahnen zurück, die mit jedem Zeichen Sachverhalte der Natur oder ihres geistigen Lebens ausdrücken wollten. Insofern hat das moderne Heidentum eine Vielzahl lebensbejahender Zeichen und Symbole.
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Mitglied der Artgemeinschaft - Germanische Glaubensgemeinschaft e.V. kann jemand werden, wenn er ersichtlich unserer Menschenart angehört, keiner anderen religiösen Gemeinschaften angehört, die Grundsätze unseres Glaubens (das Artbekenntnis) und unsere sittlichen Grundlagen (das Sittengesetz unserer Art) bejaht und dies auch in Form einer freien Willenserklärung zum Ausdruck bringt.
Kinder können noch nicht Mitglied der Artgemeinschaft werden. Mit Vollendung des 12. Lebensjahres war im heidnischen Germanien die Mündigkeit gegeben, und ab diesem Alter setzen wir die Religionsmündigkeit an. Damit Jugendliche auch wissen, wofür sie sich entscheiden, sollten sie vorher die AG-GGG kennengelernt haben.
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Das nordische Heidentum kennt nur beschränkt religiöse Pflichten. Auch gibt es hier keine KLEIDERORDNUNG, man hält mehr von guten Texten und weniger von Textilien. Wer tiefere Erkenntnisse über germanische Glaubensvorstellungen, die ja eng mit unserem Wesen verbunden sind, gewinnen will, wird sich darum selbst bemühen und die reichlich vorhandene Literatur studieren oder in einer ihm entsprechenden heidnischen Gemeinschaft religiöses Leben kennenlernen und/oder mitgestalten. Er wird sich auch angemessene und ihm persönlich passende Ausdrucksformen aneignen und seine Kenntnisse den Nachkommen weitergeben. Die Vielzahl diesbezüglicher Veröffentlichungen im heidnischen Schrifttum kann der nordische Heide als Leitlinie, Anregung oder einfach als nachvollziehbares Beispiel betrachten. Wir in der Artgemeinschaft-GGG übernehmen heidnische Traditionen aus der Vergangenheit wie z.B. die Sonnwendfeiern und versuchen, die ursprüngliche Form - so sie unserem heutigen Weltbild entspricht - nachzuleben; manches wird neu gestaltet.
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Die ARTGEMEINSCHAFT - GERMANISCHE GLAUBENSGEMEINSCHAFT E.V. erhebt einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1% des Einkommens, daneben (in unterschiedlicher Höhe) für Mitglieder, die keine oder nur ein oder zwei Kinder haben, einen Beitrag für das dem Familienlastenausgleich dienende FAMILIENWERK.
Daneben wird der nordisch-germanische Heide - je nachdem, wie sehr er in seiner Gemeinschaft verwurzelt ist - freiwillig Beträge nach seinen finanziellen Möglichkeiten spenden.
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Die Nordische Zeitung erscheint vierteljährlich und ist nur im Abonnement erhältlich.
Wenn Sie sich für ein Abonnement entscheiden, füllen Sie den Antrag dafür aus:
http://www.nordzeit.de/antrag.pdf
und senden Ihn an:
Artgemeinschaft e.V., Postfach 55709, 22567 Hamburg
Das Abonnement kostet 18 Euro, gilt für mindestens ein Jahr und kann jederzeit gekündigt werden.
Wird im Verlauf eines Jahres bestellt, so erhalten Sie die in diesem Jahr bereits erschienenen
Ausgaben nachgeliefert.
Abo-Anträge werden nicht ausdrücklich per Antwortschreiben bestätigt. Da die NZ 4x jährlich ausgeliefert wird, bekommt man ggf. erst 3 Monate später die erste Ausgabe.
Es wird übrigens auch keine schriftliche Rechnung versandt, sondern der Abonnent überweist von sich aus 1x jährlich auf das in der NZ angegebene Bankkonto oder er wird im nächsten Jahr nicht mehr beliefert.
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Jein.
Die meisten Artikel, die Sie im Internet lesen können, sind früheren Ausgaben der gedruckten Ausgabe der Nordischen Zeitung entnommen.
Die Erstveröffentlichung von Artikeln erfolgt im Regelfall im Printmedium.
Nicht alle Artikel werden auch im Internet veröffentlicht.
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Anfragen, bei denen es um Mitgliedschaften bzw. Förder-Status bei der Artgemeinschaft richten,
und Anfragen bzgl. des Abonnements der gedruckten Ausgabe der Nordischen Zeitung können nur schriftlich
an folgende Anschrift gestellt werden:
Artgemeinschaft - GGG e.V., Postfach 55709, 22567 Hamburg
Anfragen per ePost erreichen den Adressaten nicht!
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